HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Medien- und Presserecht



Von der Gegendarstellung

                                     

über die Meinung


bis zum Leserbrief  

Jede Bürgerin und jeder Bürger kann es mit der Presse oder den sozialen Medien zu tun haben, wenn über sie oder ihn berichtet wird in einer Art und Weise, die möglicherweise ihre oder seine Rechte verletzt. Was kann ich gegen „fake news“ und „hate speech“ unternehmen? Habe ich gegen facebook oder Google einen Anspruch auf Löschung ungewollter Inhalte? Gibt es ein "Recht auf Vergessenwerden" im Internet? Habe ich das Recht auf Gegendarstellung? Kann ich die Veröffentlichung eines ungekürzten Leserbriefes in einer Zeitung durchsetzen?

Fragen, die für Höffmann & Partner schon des Öfteren Gegenstand von Mandatserteilungen waren. Da macht es keinen Unterschied, ob gegen eine örtliche Lokalzeitung oder gegen einen großen Medienkonzern gekämpft wird. Entscheidend ist der gute Ruf des Mandanten und die Wahrheit der Berichterstattung. Auch das Internet ist hierbei kein sog. „rechtsfreier Raum“. Als digital aufgestellte Kanzlei sind wir mit den neuen Medien bestens vertraut. 

Dabei weiß Rechtsanwalt und Notar Otto Höffmann auch als gelernter Journalist, dass stets genau zwischen Meinung und Tatsachenbehauptung zu unterscheiden ist. Doch häufig wird eine unwahre Tatsachenbehauptung als Meinung verkleidet. Hier muss der Rechtsanwalt ansetzen.