HÖFFMANN     PARTNER

  R e c h t s a n w ä l t e  u n d  N o t a r i n

Ehe- und Familienrecht



Vom Unterhalt 


über das Sorgerecht 


bis zur Scheidung


Blitzscheidung mit Prominentenbonus oder jahrelanges quälendes Warten auf den Tag des Urteils? Erbitterter Kampf um die Kinder auf dem Rücken der Kinder oder ein einvernehmliches gemeinsames Sorgerecht? Unterhaltszahlungen, bis der Mann blutet, oder eine vernünftige Versorgung, die an die beiderseitige Verantwortung appelliert? Wie teilt man den Hausrat und wer bekommt das Haus? In wenigen anderen Rechtsgebieten wird so leidenschaftlich gekämpft wie im Familienrecht. Das Familienrecht ist ein spezielles Gebiet des Zivilrechtes, das die Rechtsverhältnisse zwischen Eheleuten, Lebenspartnerschaften sowie der Familie gesetzlich regelt.

Ob Ehevertrag, Scheidung, Unterhalt oder Sorgerecht – im Familienrecht kommt es auf einen Rechtsanwalt an, der die Interessen des Mandanten mit Einfühlungsvermögen und Verhandlungsgeschick vertritt. Verletzte Gefühle spielen ebenso eine Rolle wie zerbrochene Träume. Maßlose Forderungen oder ebenso wie sinnlose Grabenkämpfe. Von Anfang an hat das Recht der Ehe und Familie die Arbeit in der Kanzlei Höffmann & Partner beherrscht.

In engagierten Verfahren wird um das Sorgerecht gestritten. Vehement geht es um die Durchsetzung von Unterhaltsklagen. Gleichzeitig wirken wir auf einvernehmliche Lösungen hin. Einigen Sie sich beim Hausrat oder vermeiden Sie kostspielige Prozesse um den Zugewinn. Wir bearbeiten diesen rechtlichen Bereich mit äußerstem Finger­spitzen­gefühl, um so persönliche Härten beziehungsweise weitere Ver­letz­ungen zu vermeiden.

Deshalb ist es eine Maxime dieser Kanzlei stets diskret und seriös zu arbeiten. Sie können uns nach über 35 Jahren Erfahrung in der Praxis vertrauen. Rechtsanwalt Otto Höffmann ist Ihr Ansprechpartner.